Wärmebedarf von Wohngebäuden
Der Wärmebedarf eines Gebäudes ist diejenige Wärmemenge, die zur Erhaltung einer bestimmten Raumtemperatur und zur Erwärmung einer bestimmten Warmwassermenge von einem Wärmeerzeuger aufgebracht werden muss. Die Berechnung erfolgt in der Planungspraxis nach normierten Verfahren. Das Verfahren beruht auf einer Energiebilanzierung, die u. a. die lokalen Witterungsbedingungen, den Transmissionswärmebedarf, den Lüftungswärmebedarf und die solaren Wärmegewinne berücksichtigt.
Der Transmissionswärmebedarf entsteht durch Wärmeverluste über die Außenhülle des Gebäudes, also Dach, Fassade, Keller und Fenster. Die Heizwärme, die zum Erwärmen der zuströmenden, für einen hygienischen Luftwechsel erforderlichen Frischluft nötig ist, wird als Lüftungswärmebedarf bezeichnet.
Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes ist neben der geografischen Lage insbesondere abhängig von der Gebäudegeometrie (Gebäudehöhe, -kubatur und -nutzfläche), der Gebäudegröße, dem Gebäudealter, den eingesetzten Baumaterialen, die sich im Verlauf der unterschiedlichen Bauepochen verändert haben, sowie dem Sanierungszustand.
In Baden-Württemberg entfallen nahezu 28 % des Endenergieverbrauchs auf private Haushalte (Stand 2018, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Energiebericht 2020), wobei davon allein für Raumwärme und Warmwasserbereitung etwa 78 % aufgewendet werden. Eine wesentliche Rolle hierbei spielen die überwiegende Anzahl älterer Gebäude, die vor der im Jahr 1977 in Kraft getretenen 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV) gebaut wurden. Im Vergleich zu einem nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) erstellten Neubau benötigen diese Gebäude vier Mal so viel Energie pro Quadratmeter Wohnfläche zur Beheizung.