Kommunale Wärmeplanung

Wärme macht über 50 % des Energieverbrauchs aus. Der Anteil zur Deckung des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien steigt kontinuierlich.

Mit den kommunalen Wärmeplänen der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs soll die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gelegt werden. Außerdem soll mit der Wärmewende eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude erfolgen.

Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss der Transformationsprozess zur Verwendung von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Hier nehmen die Städte und Gemeinden die tragende Rolle ein.

Wer ist verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen?

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz gibt das Land Baden-Württemberg allen Gemeinden die Chance, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte müssen den Regierungspräsidien einen Wärmeplan vorlegen. Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen.

Der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Baden-Württemberg lässt sich in der Karte ablesen. Es sind die verpflichteten Stadtkreise und Großen Kreisstädte zu sehen (schraffiert). Außerdem ist dargestellt, welche Gemeinden bereits freiwillig in die kommunale Wärmeplanung eingestiegen sind. Nach Verabschiedung der Novelle zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) werden alle Städte und Gemeinden verpflichtet sein, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen (voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2025).

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Gesamtzahlen für Baden-Württemberg:

KWP verpflichtend KWP freiwillig
insgesamt begonnen abgegeben* geprüft insgesamt begonnen abgegeben* geprüft
104 5 68 31 997 212 30 0

Tabelle: Kommunale Wärmeplanung Gesamtübersicht Baden-Württemberg (Stand 05.09.2024, * evtl. sind noch Nachforderungen offen/in der Prüfung)

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.