Bestehende Biomassefeuerungsanlagen

 

Die Karte zeigt die Standorte genehmigungspflichtiger Biomassefeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen und für die die Betreiber ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erteilt haben. Bezugsjahr der aktuell ausgewerteten Emissionserklärungen ist 2016. 
Aus dem Brennstoffeinsatz wurde die im Bezugsjahr erzeugte Brutto-Wärmemenge sowie die vermiedene CO2-Menge berechnet.

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